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Aushilfskräfte beschäftigen und abrechnen?

Mit unseren Formblättern für Minijobs können Sie das,
ohne Vorkenntnisse, konsequent einfach und prüfungssicher!

Formulare 2012 lieferbar!

Rechtliche Änderungen ab 01. Januar 2012

  • Umlage U1
    Die Umlage zum Ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit beträgt 2012 0,7% bisher 0,6%
  • Insolvenzgeld 2012
    wird wieder eine Insolvenzgeld-Umlage erhoben in Höhe von 0,04%, sie betrug bisher 0%.
  • RV-Beitrag
    Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt 2012 19,6% bisher 19,9%. Der Pauschalbeitrag bleibt wie bisher bei 15%. Nur Aushilfskräfte, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben und einen zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag leisten, zahlen jetzt zusätzlich nur 4,6% anstatt 4,9%.
  • ELENA
    Die ELENA-Meldungen sind nicht mehr erforderlich, der Hinweis über die Datenübermittlung ist nicht mehr in der Erklärung der Aushilfe enthalten.

Mögliche Änderungen im laufenden Jahr 2012?
Unter Umständen wird die Minijoblohngrenze ab 01.07.2012 von 400€ auf 450€ steigen. Die Anhebung ist wahrscheinlich, da die Koalitionspartner diese bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Das Verfahren in der Rentenversicherungsfreiheit wird möglicherweise geändert, z.Zt. wird die Versicherungsfreit bei Minijobbern immer vorausgesetzt (15% Pauschalbeitrag). Unter Umständen wird dann die Versicherungsfreiheit nur auf Antrag gewährt, das Verfahren also umgekehrt. Wird die Versicherungsfreiheit nicht beantragt beträgt die Pauschale 19,6%.