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Aushilfskräfte beschäftigen und abrechnen?
Mit unseren Formblättern für Minijobs können Sie das,
ohne Vorkenntnisse, konsequent einfach und prüfungssicher!
Formulare 2012 lieferbar!
Rechtliche Änderungen ab 01. Januar 2012
Mögliche Änderungen im laufenden Jahr 2012?
Unter Umständen wird die Minijoblohngrenze ab 01.07.2012 von 400€ auf 450€ steigen. Die Anhebung ist wahrscheinlich, da die Koalitionspartner diese bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Das Verfahren in der Rentenversicherungsfreiheit wird möglicherweise geändert, z.Zt. wird die Versicherungsfreit bei Minijobbern immer vorausgesetzt (15% Pauschalbeitrag). Unter Umständen wird dann die Versicherungsfreiheit nur auf Antrag gewährt, das Verfahren also umgekehrt. Wird die Versicherungsfreiheit nicht beantragt beträgt die Pauschale 19,6%.